Deliktfähigkeit nach Alter: §§ 827, 828 BGB
Die Deliktfähigkeit beschreibt die Fähigkeit einer Person, für einen von ihr verursachten Schaden zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Im deutschen Recht regeln die §§ 827 und 828 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Voraussetzungen und Grenzen dieser Fähigkeit, insbesondere in Abhängigkeit vom Lebensalter und dem geistigen Zustand einer Person. Diese Vorschriften bilden die Grundlage für … Weiterlesen