Häufige Fragen
Wie lange gilt die Sonderkündigung nach Beitragserhöhung?
Nach § 40 VVG innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung, frühestens zum Wirksamwerden der Erhöhung.
Kann nach einem Schaden gekündigt werden?
Ja, beide Seiten können innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadenregulierung kündigen.
Hinweis
Ergebnisse dienen der Orientierung und ersetzen keine Beratung. Maßgeblich sind die Bedingungen des konkreten Vertrags.
