Drohnenhaftpflicht: Versicherungspflicht nach LuftVG
Der Betrieb von Drohnen in Deutschland unterliegt einer gesetzlichen Versicherungspflicht. Diese ergibt sich aus § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und erfordert den Abschluss einer speziellen Haftpflichtversicherung für den Halter eines Flugmodells oder einer unbemannten Flugzeug. Die Regelung dient dem Schutz Dritter vor Schäden, die durch den Einsatz der Fluggeräte entstehen können. Warum ist eine … Weiterlesen