Was ist eine Hausratversicherung. Was muss ich wissen?

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Einführung / Grundlagen zur Hausratversicherung

Der Abschluss einer Hausratversicherung ist in Deutschland für jeden Besitzer eines eigenen Haushalts obligatorisch. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Wohneigentum oder gemietete Wohnräume handelt. Diese Versicherung deckt alle Schäden ab, die dem Versicherten an seinen Gebrauchs- und Verbrauchsgegenständen im eigenen Haushalt entstehen. Auch nahezu alle Nebenkosten, die in Verbindung mit einem solchen Schaden entstehen, sind durch eine Hausratversicherung abgedeckt.

Um welche Schadensfälle kann sich dabei genau handeln? Der klassische Schadensfall für eine Hausratversicherung liegt dann vor, wenn in die Wohnräume des Versicherten eingebrochen und dabei Haushaltsgegenstände entwendet wurden. Auch die in diesem Zusammenhang entstandenen Beschädigungen fallen in den Regulierungsbereich einer Hausratversicherung, sofern sie nicht an ortsfesten Gegenständen entstanden sind. Für solche Beschädigungen ist nicht die Hausratversicherung, sondern eine Wohngebäudeversicherung zuständig.Anzeige

Ein Schaden, der für die Hausratversicherung relevant ist, kann jedoch auch durch diverse andere Ereignisse entstehen. Auch viele Schäden, die durch Elementarereignisse hervorgerufen wurden, sind durch eine Hausratversicherung abgedeckt. Dabei kann es sich beispielsweise um Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Blitzschlag oder auch Hochwasser handeln. Schäden durch Leitungswasser, verursacht beispielsweise durch eine defekte Wasserleitung, sind jedoch bei vielen Hausratversicherungen gar nicht oder nur teilweise abgedeckt. Die meisten Versicherer bieten aber an, Leitungswasserschäden in Form einer entsprechenden Zusatzpolice mit in die Hausratversicherung aufzunehmen.

Um den optimalen Schutz durch eine Hausratversicherung zu erlangen, ist insbesondere die Ermittlung der korrekten Versicherungssumme von größter Wichtigkeit. Dabei muss der Wert des gesamten Hausrats so genau wie möglich geschätzt werden. Da dies aber sehr aufwändig ist, bieten viele Versicherer an, einen pauschalen Wert pro Quadratmeter Wohnfläche einzusetzen, aus dem sich dann die Versicherungssumme errechnet. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass dieser Wert ausschließlich für durchschnittliche Haushalte gilt. Wer besonders teure Möbel oder Kunstwerke besitzt, bei dem wird die so errechnete Versicherungssumme oft nicht einmal annähernd zutreffen. Hier muss der Wert des gesamten Hausrates anhand der einzelnen Posten errechnet werden, eventuell unter Hinzuziehung eines Sachverständigen.

Auch die Höhe der Prämien für eine Hausratversicherung hängt von der Versicherungssumme ab. Hier spielen jedoch auch noch einige weitere Faktoren eine wichtige Rolle. Dazu gehört beispielsweise die Lage der Immobilie. Wer in einer Gegend wohnt, die besonders oft von Unwettern heimgesucht wird, muss für seine Hausratversicherung wesentlich höhere Prämien einkalkulieren, als Bewohner von weniger gefährdeten Landstrichen.

Man sieht also: Es gibt viel zu beachten beim Abschluss einer Hausratversicherung. Um für Ihre persönlichen Bedürfnisse und Anforderungen die perfekt passende Hausratversicherung zu finden, haben wir nachfolgend die wichtigsten Tipps und Tricks in diesem Bereich für Sie zusammengestellt.

Der Versicherungsort

In jedem Vertrag zu einer Hausratversicherung wird ein Versicherungsort festgelegt. Dabei handelt es sich nicht etwa um die Gegend, in der das Gebäude des Versicherten steht, sondern um die Wohnräume selbst. Der Versicherungsort ist also der Ort, an dem die versicherten Gegenstände zu finden sind.

Dazu zählen grundsätzlich alle Wohnräume des Versicherten, außerdem können bei vielen Versicherungen auch Nebengebäude mit in die Hausratversicherung einbezogen werden. Zu diesen Nebenräumen zählen z. B. auch Garagen, Kellerräume etc. Bei manchen Versicherern sind auch Inhalte von Garagen mitversichert, die sich gar nicht auf dem Grundstück selbst – also dem eigentlichen Versicherungsort – befinden. Dies handhaben jedoch die Versicherer verschieden.

Wer sich nicht sicher ist, ob in seinem Vertrag zur Hausratversicherung Gegenstände eingeschlossen sind, die außerhalb des Wohnraums gelagert werden, der sollte in die so genannten Außenversicherungsbedingungen schauen. Hier wird eindeutig festgelegt, ob und inwieweit Gegenstände im Versicherungsschutz eingeschlossen sind, die sich nicht am Versicherungsort selbst befinden. So wird in vielen Versicherungsverträgen festgelegt, dass Einrichtungsgegenstände, die lediglich vorübergehend außerhalb des Wohnraums gelagert werden – z. B. im Rahmen einer Renovierung – grundsätzlich mit im Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Auch Gegenstände, die im Urlaub oder auf Reisen mitgeführt werden, können in den Schutzbereich einer Hausratversicherung fallen. Dabei ist allerdings von Seiten vieler Versicherer ein Zeitlimit vorgesehen, innerhalb dessen die Gegenstände wieder an den Versicherungsort zurückgebracht werden müssen. Oft beträgt dieser Zeitraum drei Monate. Wer also die Hälfte vom Jahr im Ausland lebt, darf in der Regel nicht auf einen Versicherungsschutz auf seine dort mitgenommenen Gegenstände hoffen.

Für Ferienhäuser oder Zweitwohnsitze ist grundsätzlich eine eigene Hausratversicherung abzuschließen. Bei vielen Versicherungen gilt hier auch die Drei-Monate-Regelung nicht, sie bezieht sich ausschließlich auf Haushaltsgegenstände, die auf Reisen in Hotels oder Ferienwohnungen mitgenommen werden.

Wie verhält es sich bei Wohngemeinschaften mit dem Schutz durch die Hausratversicherung?

In der Regel sind in allen gemeinsam genutzten Räumen lediglich die Gegenstände mitversichert, welche nachweislich dem Versicherungsinhaber gehören. Steht beispielsweise die Waschküche eines gemeinschaftlich genutzten Kellers unter Wasser, so wird die Hausratversicherung die dabei beschädigte Waschmaschine ersetzen, nicht jedoch andere Gegenstände, die sich in diesem Raum befanden.

Der Versicherte hat außerdem im Rahmen seiner Hausratversicherung eine so genannte Mitwirkungspflicht. Darunter versteht man, dass er dafür sorgen muss, dass bestimmte Gegenstände nicht erhöhten Gefahren durch Elementarschäden etc. ausgesetzt werden. Die Versicherung geht dabei davon aus, dass Haushaltsgegenstände, die außerhalb des Wohnraums gelagert werden, vor einem erkennbar aufziehenden Sturm oder Hagelschauer rechtzeitig vom Versicherten ins Haus zurückgebracht werden. Andernfalls könnte die Versicherung die Auszahlung ihrer Leistung ganz oder teilweise verweigern.

Versicherte und nicht versicherte Sachen

Wie bereits angedeutet, sind in einer Hausratversicherung grundsätzlich alle Gegenstände versichert, die unmittelbar zum Haushalt des Versicherten gehören. Die gebräuchlichsten Gegenstände sind hierbei Möbel, Unterhaltungselektronik und Elektrogeräte, Kleidung, Uhren und Schmuck, Bargeld sowie Teppiche und andere Bodenbeläge, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind.

Wichtig zu wissen ist, dass Wertgegenstände wie Schmuck und Bargeld in der Regel nur bis zu einer gewissen Höhe in der Hausratversicherung eingeschlossen sind. Wer höherwertige Gegenstände in seinem Haushalt aufbewahrt, muss entsprechende Zusatzpolicen buchen oder diese an einem anderen sicheren Ort – z. B. in einem Banktresor – aufbewahren.

Vorsicht ist ebenfalls geboten bei gewerblich genutzten Gegenständen innerhalb des eigenen Wohnraums. Wer beispielsweise von seinem Büro zuhause arbeitet, muss für die im Büro enthaltenen Geräte in der Regel eine separate Versicherung oder zumindest eine Zusatzpolice abschließen, da gewerblich genutzte Gegenstände grundsätzlich in den meisten Hausratversicherungen nicht enthalten sind.

Ebenfalls nicht im Versicherungsschutz einer Hausratversicherung eingeschlossen sind alle Gegenstände, die fest zum Wohngebäude gehören. Dazu zählen grundsätzlich alle Gebäudeteile selbst, Fenster, Türen, Treppen, Terrassen und vieles mehr. Ebenso sind Kraftfahrzeuge aller Art nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen, für Schäden an ihnen kommt die entsprechende Kraftfahrzeugversicherung auf. In Bezug auf Fahrräder handhaben die verschiedenen Versicherer den Versicherungsschutz jeweils unterschiedlich. Bei einigen Versicherungen sind Fahrräder grundsätzlich mit im Versicherungsschutz enthalten, bei anderen Versicherungen nur dann, wenn sie in einem abschließbarem Fahrradkeller im Wohnhaus abgestellt werden.

Nicht versichert sind grundsätzlich auch alle Gegenstände, die nicht dem Versicherten selbst gehören. So könnte es beispielsweise Probleme geben, wenn der Versicherte Gegenstände von Freunden oder Bekannten ausgeliehen hat und diese in seinen Wohnräumen lagert. Auch wenn Untermieter im Gebäude des Versicherten leben, müssen diese für ihren Wohnraum grundsätzlich eine eigene Hausratversicherung abschließen.

Bei gemietetem Wohneigentum gilt: Auch hier sind nur die Sachen versichert, die dem Mieter selbst gehören. Hat der Vermieter beispielsweise Teppichboden in die vermietete Wohnung gelegt und dieser kommt zu Schaden, so ist dafür die Hausratversicherung des Mieters nicht zuständig. Hat der Mieter diesen Teppichboden dagegen selbst verlegt, so kommt seine Hausratversicherung sehr wohl für den Schaden auf. Die Feinheiten sind hierbei also sehr wichtig.

Bei Schäden, die durch Tiere im Haushalt verursacht werden, ist die Hausratversicherung in der Regel nur sehr begrenzt zuständig. Meist ist zur Regulierung eines solchen Schadens eine spezielle Tierhaftpflichtversicherung notwendig.

Sonderfall Wertsachen

Wie bereits in diesem Ratgeber angedeutet, unterliegen Wertsachen in Bezug auf eine Hausratversicherung ganz besonderen Bedingungen. Zwar zählen Uhren, Schmuck, Gemälde, Antiquitäten und Bargeld grundsätzlich sehr wohl zu den im Rahmen einer Hausratversicherung eingeschlossenen Gegenständen, jeder versichern diese die meisten Versicherer nur bis zu einem bestimmten Wert.

Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, sich zunächst ausführlich darüber zu informieren, wie der Versicherer den Schutz auf Wertgegenstände handhabt. Die meisten Gesellschaften bieten dabei an, Wertgegenstände, die einen höheren Wert als in den Versicherungsbedingungen vorgesehen aufweisen, im Rahmen einer Zusatzpolice mitzuversichern. Unter Umständen ist es dabei notwendig, zunächst entsprechende Gutachten anfertigen zu lassen.

Hinsichtlich des Versicherungsschutzes durch eine Hausratversicherung kann es außerdem eine große Rolle spielen, wie Wertgegenstände in den Wohnräumen gelagert sind. Wer einen Tresor aufweisen kann, der den durch die Versicherung vorgegebenen Ansprüchen nachweislich genügt, dessen Wertgegenstände sind bei vielen Versicherern automatisch mit im Versicherungsschutz enthalten.

Manche Versicherer schließen jedoch Wertgegenstände über einer gewissen Wertgrenze ganz von Versicherungsschutz aus, so dass es in diesen Fällen besser ist, die Wertgegenstände an einem sicheren Ort – zum Beispiel in einem Banktresor – aufzubewahren.

Versicherte und nicht versicherte Risiken

Bereits im Einleitungstext haben wir erste Hinweise erhalten, welche Risiken durch eine Hausratversicherung abgedeckt sind und welche nicht. Zu den standardmäßig eingeschlossen Risiken zählen zum Beispiel Schäden durch Feuer, Regenwasser, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Explosionen und vieles mehr. Dabei handelt es sich um die so genannten Elementarschäden.

Darüber hinaus deckt eine Hausratversicherung alle Risiken ab, die durch Einbruch, Vandalismus, Diebstahl und Raub entstehen. Dabei handelt es sich jedoch nur um die Standardleistungen einer Hausratversicherung, viele andere Schadensarten können in Form von Zusatzpolicen mit in die Versicherung einbezogen werden. Die Beiträge erhöhen sich in diesen Fällen jedoch zum Teil nicht unerheblich.

Ob bestimmte Risikofaktoren mit im Versicherungsschutz eingeschlossen sind, hängt oft auch mit dem Versicherungsort beziehungsweise der Lage des Gebäudes, in dem sich der Versicherungsort befindet, zusammen. So kann es durchaus sein, dass in besonders hochwassergefährdeten Gebieten gerade Schäden durch Hochwasser nicht in einer Hausratversicherung enthalten sind. Den Versicherern ist hierbei das Risiko einfach zu hoch. Dem Versicherten bleibt dabei nur übrig, sich mit entsprechenden Zusatzpolicen oder durch die Wahl eines anderen Versicherers vor diesen Schäden zu schützen.

Ein Sonderfall stellen Hochwasserschäden hinsichtlich der Hausratversicherung dar. Während viele Versicherer grundsätzlich Schäden durch Hochwasser mit in den Versicherungsschutz einschließen, sind Schäden durch Leitungswasser nur bei relativ wenigen Versicherern im Schutz enthalten. Auch hier kann man sich aber mit entsprechenden Zusatzpolicen behelfen.

Einige Elementarschäden sind übrigens ebenfalls nicht im Versicherungsschutz einer Hausratversicherung eingeschlossen. Dazu gehören Schäden durch Kriegszustände, Erdbeben, Lawinen etc. Diese Schäden lassen sich bei einigen Versicherungsgesellschaften auch nicht gegen Aufpreis in den Versicherungsschutz integrieren.

Wichtig zu wissen ist, dass dem Versicherten bei jeder Schadensart eine gewisse Sorgfaltspflicht von der Versicherung auferlegt wird. Er muss beispielsweise dafür sorgen, dass bei einem aufziehenden Unwetter die Fenster und Türen im Gebäude geschlossen werden. Lediglich dann, wenn diese durch das Elementarereignis selbst eingedrückt werden – also z. B. ein Fenster infolge eines Sturms – wird die Versicherung den vollen Schutz gewähren.

Eine besondere Situation hinsichtlich des Versicherungsschutzes ergibt sich, wenn ein Blitz ins Gebäude einschlägt. In der Folge können beispielsweise Elektrogeräte aller Art Schaden nehmen. Diese Schäden sind jedoch meist nicht durch eine Hausratversicherung abgedeckt, da der Blitz in der Regel in das Dach des Gebäudes einschlägt, wodurch ein solcher Schaden grundsätzlich im Rahmen der Gebäudeversicherung reguliert werden muss.

Erweiterungsmöglichkeiten

Bereits mehrmals war innerhalb dieses Ratgebers die Rede von Zusatzpolicen und Erweiterungsmöglichkeiten für eine bestehende Hausratversicherung. Mit solchen Optionen hat der Versicherte die Möglichkeit, auch Schäden und Sachen mit in den Versicherungsschutz zu integrieren, die normalerweise nicht im Standardschutz enthalten sind.

Eine Hausratversicherung lässt sich so individuell um den Versicherten herum bauen, so dass ein umfangreicher Schutz gegen alle Eventualitäten erreicht werden kann. Dabei muss man sich natürlich darüber im Klaren sein, dass jede Zusatzpolice entsprechend höhere Versicherungsbeiträge mit sich bringt. Die Vertreter der Versicherungen neigen daher dazu, dem Interessenten einen wesentlich größeren Leistungskatalog aufzuschwätzen, als er eigentlich braucht. Doch welche Zusatzleistungen sind im Bereich der Hausratversicherung wirklich sinnvoll? Dieser Frage möchten wir hier einmal nachgehen.

Sofern Ihre Versicherung es anbietet, bietet sich die Erweiterung Ihres bestehenden Versicherungsvertrages in Bezug auf die Elementarschäden an. Diese Zusatzpolice – oft trägt sie den Namen „erweiterte Elementarschäden“ – sorgt dafür, dass auch Erdbeben, Überschwemmungen, Vulkanausbrüche und Lawinen mit im Versicherungsschutz enthalten sind. Dabei spielt jedoch eine große Rolle, wo sich das Gebäude befindet, in dem der Versicherungsort enthalten ist. In besonders gefährdeten Gegenden kann diese erweiterte Form der Elementarschadenversicherung sehr teuer für den Versicherten werden.

Wem die entsprechenden Beiträge zu teuer sind, der hat bei einigen Versicherern die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung für die erweiterten Elementarschäden zu vereinbaren. Hierbei erhält er im Schadensfall lediglich den Betrag, der über die vereinbarte Selbstbeteiligung hinausgeht.

In einem der vorigen Kapitel hatten wir bereits das Problem mit den Blitzeinschlägen aufgeführt. Auch hierfür gibt es entsprechende Zusatzpolicen in der Hausratversicherung. Sie werden meist unter der Bezeichnung „erweiterter Schutz gegen Überspannungsschäden“ angeboten und sorgen dafür, dass infolge eines Blitzeinschlags beschädigte oder zerstörte Elektrogeräte mit im Versicherungsschutz enthalten sind, obwohl der Blitzeinschlag eigentlich durch die Gebäudeversicherung reguliert werden müsste.

Einige Versicherer bieten darüber hinaus an, nicht ortsfest am Versicherungsort gelagerte Gegenstände gegen Aufpreis mit in den Versicherungsschutz einzubeziehen. Dabei kann es sich beispielsweise um Fahrräder handeln, die in einem Schuppen oder einer Garage aufbewahrt werden. Dieser Versicherungsschutz für Fahrräder kann sogar so erweitert werden, dass die Versicherung auch dann greift, wenn Sie mit dem Fahrrad unterwegs sind und dieses dabei zum Beispiel gestohlen wird.

Ermittlung der korrekten Versicherungssumme

Einer der wichtigsten Faktoren, um einen möglichst umfassenden Schutz durch die Hausratversicherung zu erlangen, ist die Ermittlung der korrekten Versicherungssumme. Sie gibt Ausschlag darüber, ob wirklich alle Gegenstände in ihrem kompletten Wert im Hausrat des Versicherten durch die Versicherung abgedeckt sind. Wer Fehler beim Berechnen der Versicherungssumme macht, der riskiert, dass er im Falle eines Schadens nicht den kompletten Wert des beschädigten oder zerstörten Hausrats ersetzt bekommt. Im umgekehrten Fall könnte es sein, dass ein Hausrat wesentlich weniger wert ist als im Versicherungsvertrag vorgesehen und der Versicherte daher viel zu hohe Prämien für die Versicherung zahlt, ohne dafür entsprechende Leistungen zu erhalten.

An diesen Fakten erkennt man, wie wichtig es ist, die Versicherungssumme für den eigenen Hausrat richtig zu berechnen. Doch wie macht man das? Nachfolgend haben wir die wichtigsten Tipps und Tricks diesbezüglich für Sie zusammengestellt.

Grundsätzlich kann die Ermittlung der korrekten Versicherungssumme auf mehreren Wegen erfolgen. Der einfachste Weg ist dabei, einzeln den Wert aller im Haushalt befindlichen Gegenstände zu ermitteln und anschließend zu addieren. Heraus kommt schließlich die Versicherungssumme. Für viele Menschen ist dieser Weg allerdings sehr schwierig, da sich in einem Haushalt normalerweise mehrere tausend Gegenstände befinden.

Einfacher machen es viele Versicherer ihren Kunden, indem sie einen festen Preis pro Quadratmeter vorgeben, der anschließend lediglich noch mit der Gesamtfläche des Wohnraums multipliziert werden muss. Damit ergibt sich eine pauschale Versicherungssumme, die für alle Haushalte mit dieser Wohnraumgröße gleichermaßen gilt. Mit diesem Trick lässt sich die Versicherungssumme zwar sehr schnell und einfach berechnen, allerdings trifft diese dann auch nur für den absoluten Durchschnitthaushalt zu, der weder besonders teure Wertgegenstände noch allzu billige Möbel und Einrichtungsgegenstände beinhaltet. Wenn Sie also der Meinung sind, dass Ihr Haushalt zum absoluten Durchschnitt zählt, können Sie eine solche, vom Versicherer vorgegebene Formel verwenden.

Darüber hinaus ist wichtig zu wissen, welchen Wert der Versicherte bei einem Schaden überhaupt ersetzt bekommt. Erhält er den Neuwert des versicherten Gegenstandes oder lediglich den so genannten Zeitwert? Hierbei handhaben es die meisten Versicherer so, dass sie im Schadensfall den Wiederbeschaffungspreis auszahlen. Dieser stellt grundsätzlich nicht den Neuwert der Sache dar, sondern lediglich den Wert, der für die Wiederbeschaffung der gleichen Sache bezahlt werden muss.

Am besten lässt sich dieser Umstand am Beispiel eines Gerätes der Unterhaltungselektronik – beispielsweise ein Fernseher – erklären. Gerade in diesem Bereich schreitet die Entwicklung so schnell voran, dass der Versicherte für ein einige Jahre altes Gerät nicht den Neupreis erhält. Er erhält lediglich den Wert, den man bräuchte, um ein entsprechendes Gebrauchtgerät zu beschaffen. Falls dies nicht möglich ist, wird ein entsprechend minderwertiges Neugerät als Preisgrundlage verwendet.

Risikofaktor Unterversicherung

Wir hatten es bei der Ermittlung der korrekten Versicherungssumme bereits angesprochen: Wer diese selbst nicht korrekt ermittelt, für den besteht die latente Gefahr einer Unterversicherung. Doch was ist darunter genau zu verstehen?

Eine Unterversicherung besteht grundsätzlich dann, wenn der Versicherte seine Versicherungssumme niedriger angegeben hat, als die Gegenstände des Haushalts eigentlich wert sind. Im Schadensfall erhält er also lediglich die im Vertrag festgelegte Versicherungssumme ausbezahlt, die dann aber nicht ausreicht, den Wert des gesamten Hausrates oder einen Teil davon zu ersetzen.

Wenn Sie beispielsweise die pauschale Berechnungsmethode vieler Versicherer für Ihre Versicherungssumme verwendet haben und damit einen Wert von 60.000 Euro für Ihren gesamten Hausrat ermittelt haben, sich hinterher aber herausstellt, dass der Hausrat in Wirklichkeit 90.000 Euro wert ist, dann sind Sie unterversichert. In diesem Fall erhalten Sie, wenn z. B. der gesamte Hausrat durch ein Feuer zerstört wird, 30.000 Euro weniger, als Sie für die Wiederbeschaffung des gesamten Hausrats bräuchten.

Dieses Problem tritt übrigens nicht nur dann auf, wenn der gesamte Hausrat beschädigt oder zerstört wird. Auch bei Schadensfällen an einzelnen Gegenständen des Hausrats erhalten Sie bei einer niedrigeren Versicherungssumme mitunter weniger, als der Gegenstand eigentlich wert ist. Viele Versicherer sehen hierbei vor, einen gewissen Prozentsatz von der gesamten Versicherungssumme für den Schadensfall auszuzahlen. Dieser Prozentsatz könnte dann nicht ausreichen, um den defekten Gegenstand vollständig zu ersetzen.

Wenn Sie eine Unterversicherung vermeiden wollen, können Sie entweder alle Haushaltsgegenstände einzeln in ihrem Wert schätzen und anschließend addieren, oder aber Sie vereinbaren mit Ihrem Versicherer eine so genannte Unterversicherungsverzichtklausel, die im Versicherungsvertrag festgelegt wird. Diese Klausel sorgt dafür, dass die Versicherungsgesellschaft selbst grundsätzlich das Risiko einer Unterversicherung trägt. Der Versicherte ist damit aus dem Schneider. Er erhält bei einem Schadensfall in jedem Fall die korrekte Wiederbeschaffungssumme für seine Hausratsgegenstände.

Rechte und Pflichten des Versicherten

Wie bei fast jeder anderen Versicherung auch, hat der Versicherte in einer Hausratversicherung verschiedene Rechte, aber auch gewisse Pflichten zu erfüllen. Sie sollten insbesondere die Pflichten unbedingt kennen, um im Schadensfall schnell und unbürokratisch Hilfe durch Ihren Versicherer zu erhalten.

Dazu gehört beispielsweise, den Versicherer bei einem eingetretenen Schaden so schnell wie möglich zu informieren. Hierfür bieten die meisten Gesellschaften eine telefonische Schadenshotline an, die rund um die Uhr besetzt ist. Die schnelle Meldung eines Schadens ist insbesondere deshalb wichtig, da die Versicherung die weitergehenden Maßnahmen einleiten wird. Dazu gehört beispielsweise das Entsenden eines Gutachters und vieles mehr.

Des Weiteren hat der Versicherte eine so genannte Schadenabwendungspflicht. Das bedeutet konkret: Er muss dafür sorgen, dass ein bereits eingetretener Schaden durch unangemessenes Vorgehen nicht noch vergrößert wird. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass bei einem bereits entstandenen Wasserschaden so schnell wie möglich der Haupthahn im Haus geschlossen wird, damit kein weiteres Wasser nachlaufen kann.

Zu guter Letzt ist der Versicherte laut Vertrag dazu verpflichtet, bestmöglich an der Ermittlung der genauen Schadenshöhe mitzuwirken. Sie sollten daher alle Rechnungen und Quittungen, die Sie für die entsprechenden Haushaltsgeräte und sonstigen Gegenstände haben, sammeln und dem Versicherer so schnell wie möglich nach Schadenseintritt vorlegen. Weiterhin sollte eine Liste mit allen beschädigten Gegenständen angelegt werden, die jeweils den ungefähren Wert sowie das Anschaffungsdatum des Gegenstands enthält.

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