E-Bike – Wer haftet bei Schäden und Unfällen?

E-Bikes sind eine umweltfreundliche Alternative zum Auto, vor allem wenn es um kurze Wege geht. Auch gegenüber den ÖPNV sollen E-Bikes die klimafreundlichere Alternative sein. Allerdings werden E-Biker-Fahrer auch häufiger in Unfälle verwickelte als es bei herkömmlichen Bikes der Fall ist. Wir verraten Ihnen, was Sie als Fahrer eines E-Bikes beachten müssen.

Gute Gründe, die für die Nutzung eines E-Bikes sprechen

Wer E-Bike fährt und auf Autofahrten verzichtet, schont die Umwelt, vor allem für kleine Fahrten und Pendeln sind die Elektrofahrräder ideal. An Bergen und Hängen erhält man mit E-Bike Unterstützung beim Treten und kann gleichzeitig aktiv sein. Ein E-Bike bietet außerdem die Möglichkeit, trotz unterschiedlicher Fitnesslevel und Ansprüche an Fahrradtouren teilzunehmen. Sie sind eine umweltfreundliche Alternative zu PKWs und gleichzeitig deutlich günstiger in der Anschaffung und im Unterhalt.

Fahrradversicherung – Ist sie notwendig?

Für Fahrräder ohne Motor lohnt sich eine Fahrradversicherung vor allem dann, wenn man sich sowohl bei Diebstahl als auch bei Unfällen absichern will. Während für herkömmliche Fahrräder und E-Bikes mit Geschwindigkeiten bis zu 25 km/h private Haftpflichtversicherungen ausreichend sind, ist für ein S-Pedelec eine Kfz-Haftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Mit der passenden E-Bike Versicherung können Sie sich gegen die Zahlung hoher Kosten absichern. Und sind bei Schäden, Reparaturen, Material- und Bedienfehler oder Unfällen umfassend geschützt.

E-Bikes und Pedelecs – Worin unterscheiden sie sich?

Elektrofahrrad, E-Bike und Pedelec werden oft synonym genannt, es gibt jedoch einige Unterschiede. Elektrofahrräder sind Fahrräder mit einer Leistung bis maximal 600 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h. Schnellere Elektrofahrräder gelten bereits als Kraftfahrzeug – für diese gelten die gleichen Bestimmungen wie für andere Kraftfahrzeuge. Pedelecs verfügen wie E-Bikes über einen Elektromotor, dieser kommt jedoch nur zum Einsatz, wenn man in die Pedale tritt. E-Bikes fahren auf Knopfdruck – also auch dann, wenn man der Fahrer nicht in die Pedale tritt. Die motorisierte Unterstützung erfolgt bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Mit sogenannten S-Pedelecs sind sogar Geschwindigkeit bis 45 km/h möglich. Diese E-Bikes gelten als Kraftfahrzeuge und erfordern eine Straßenzulassung, sowie das Tragen eines Motorradhelmes. Rad- und Fußwege sind für S-Pedelecs überdies tabu – diese dürfen nur auf Straßen gefahren werden. 

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