Haftpflichtversicherung Kind

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Haftpflichtversicherung Kind – Das ist Wichtig!

Das Thema Haftpflichtversicherung Kind läuft jeder Familie zwangsweise irgendwann einmal über den Weg. In diesem Artikel erfährst Du alles, was Du dazu wissen musst. Hast Du es eilig? Hier das Wichtigste des Artikels vorab zusammengefasst.

Die wichtigsten Erkenntnisse aus diesem Artikel

Für Schäden durch Kinder unter 7 Jahre kann man nur haftbar gemacht werden, wenn man die Aufsichtspflicht verletzt hat.

Will man bei Schäden durch seine Kinder unter 7 Jahre dennoch versichert sein, geht dies über eine besondere Klausel zum Einschluss von Schäden durch deliktunfähige Kinder.

Kinder über 18 sind für die Dauer ihrer ersten Ausbildung mitversichert. Dies gilt in der Regel auch, wenn sie in einer eigenen Wohnung wohnen.

Alle anderen Fälle, sollte man mit der Versicherung genau prüfen. Hier gibt es durchaus Unterschiede in den Vertragsbedingungen.


Haftpflichtversicherung Kind – Die Regeln auf einen Blick

Die Familienversicherung versichert grundsätzlich die durch Kinder verursachten Schäden mit. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um leibliche, Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder handelt.

Dennoch gibt es aufgrund der unterschiedlichen Vertragswerke immer wieder Fragen zur Versicherung von Kindern. Jede Versicherung definiert den Kreis der versicherten Familienmitglieder etwas anders.

Die folgende Übersicht fasst die gängigen Regeln zusammen.

Haftpflicht Kind – Gängige Regeln

Haftpflichtversicherung Kind unter 7

Hier stellen sich zwei Fragen:

  • Wie haften überhaupt Kinder vor dem Gesetz?
  • Sollte man sie auch versichern, wenn sie für Schäden nicht haftbar gemacht werden können?

Haften Kinder für ihre Schäden?

Per Gesetz gilt, dass ein Schädiger für den von ihm angerichteten Schaden aufkommen bzw. den Geschädigten entschädigen muss (BGB § 823).

Nun kommt es bei Kindern darauf an, ob sie überhaupt schon in der Lage waren, die Tragweite ihres Handelns abzuschätzen. In Deutschland gilt die Annahme: Kindern unter 7 Jahren können für ihr Handeln nicht verantwortlich gemacht werden. Sie gelten als deliktunfähig.

Wichtige Aussage

Kindern unter 7 Jahren gelten als deliktunfähig.

Gegen sie kann kein Geschädigter vor dem Gesetz einen Schadensersatzanspruch durchsetzen.

Doch Vorsicht! Als Elternteil kann man nur dann auf die Deliktunfähigkeit seines Kindes verweisen, wenn die Aufsichtspflicht (BGB § 832 zur Haftung des Aufsichtspflichtigen) nicht verletzt wurde. Ansonsten können die Eltern genau aus diesem Grund haftbar gemacht werden.

Warum sollten Kinder unter 7 versichert werden?

Verletzt man also die Aufsichtspflicht nicht, so ist man fein raus. Aber wenn der Geschädigte ein guter Nachbar oder Freund ist? Oder ein Familienmitglied?

In diesem Fall möchte man nur ungern auf die Deliktunfähigkeit seines Kindes verweisen, oder?

Hier die Lösung:

Wichtige Aussage

Wer bei Geschädigten nicht auf die Deliktunfähigkeit seines Kindes verweisen möchte, der versichert „Schäden durch deliktunfähige Kinder“ in seiner privaten Haftpflichtversicherung über eine besondere Klausel mit.

Kinder zwischen 7 und 18 Jahren sind immer über die Familienversicherung mitversichert.

Doch was gilt, wenn sie auf einmal erwachsen sind?

Haftpflichtversicherung Kind über 18

Zum Thema Haftpflichtversicherung Kind über 18 gilt meistens, dass die Kinder während ihrer ersten Ausbildung über die Familienversicherung mitversichert sind.

Oft liest man in den Vertragswerken, dass sie nach Ausbildung auch noch ein Jahr lang mitversichert sind, wenn sie zu Hause wohnen. Nach einem Jahr benötigen sie in den allermeisten Fällen eine eigene Haftpflicht.

Achtung

Nach Abschluss der ersten Ausbildung bitte mit dem Versicherer prüfen, ob noch weiter Versicherungsschutz besteht. Meist gilt das nur, wenn:

– das Kind zu Hause wohnen bleibt und

– für maximal ein Jahr

Die nachfolgende Abbildung zeigt gängige Regeln für die Zeit nach dem Schulabschluss.

Mitversicherung nach Schulabschluss

Wenn also alles „normal“ läuft, dann sind Kinder auch noch nach dem Schulabschluss für eine Weile mitversichert, nämlich die Dauer der ersten Ausbildung.

Eine eigene Versicherung benötigen sie nur dann sofort, wenn sie keine weitere Ausbildung angehen oder arbeitslos (bzw. in „Wartezeit“) sind. Auch Kinder, die zwischen Bachelor und Master eine Pause einlegen, benötigen eine eigene Haftpflicht.

Private Haftpflichtversicherung Kind eigene Wohnung

Wenn die Kinder ausziehen, solange sie noch zur Schule gehen oder eben ihre erste Ausbildung machen, dann sind sie mitversichert.

Der Versicherungsschutz kann auch noch nach der ersten Ausbildung bestehen bleiben, wenn nach dieser noch ein Studium oder nach dem Bachelor noch ein Master folgt. Letzteres gilt nur ohne Pause.

Die Studienzeit ist schön, doch bitte mit Haftpflichtversicherung.

Verbringen die Kinder nach dem Bachelor Zeit mit Jobben oder Reisen, dann entfällt der Versicherungsschutz.

Sobald Kinder ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen beziehen, entfällt die Familienversicherung ebenfalls.

Haftpflichtversicherung Kind kann auch gelten, wenn Kinder nach der Schule nicht gleich einen Ausbildungs- oder Studienplatz erhalten. Dann allerdings maximal für ein Jahr.

Unsere Tipps zusammengefasst

Hier unsere Tipps zum Schluss zusammengefasst.

Tipps von haftpflichtversicherung.com

Achten Sie auf den Einschluss von Schäden durch deliktunfähige Kinder (unter 7 Jahre) über eine Sonderklausel.

Prüfen Sie nach Abschluss der ersten Ausbildung Ihres Kindes die Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung ganz genau.

Tun Sie dies auch, falls Ihr Kind sich in einer besonderen Situation befindet (arbeitslos, Wartezeit).

Ist Ihr Kind erwachsen und berufstätig, achten Sie darauf, dass es eine eigene Haftpflichtversicherung abschließt (mit oder ohne Selbstbeteiligung)

Wir hoffen, dass Ihnen dieser Artikel weitergeholfen hat.

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