Wer Kinder hat, der stellt sich auch die Frage, wie diese richtig abgesichert werden können. Oft herrscht Unsicherheit darüber, wie es eigentlich mit der Absicherung der eigenen Kinder in der Haftpflichtversicherung aussieht.
Die Absicherung von nicht deliktfähigen Kindern
Kinder in einem Alter von null bis sieben Jahren sind nicht deliktfähig. Das heißt, wenn sie einen Schaden verursachen, können sie dafür nicht haftbar gemacht werden. Dies basiert darauf, dass Kinder in dieser Altersgruppe noch nicht in der Lage sind abzuschätzen, was ihr Handeln für Folgen nach sich ziehen kann. Wenn sie etwas tun, möchten sie nicht willentlich jemanden verletzen oder Dinge beschädigen. Immer wieder heißt es, dass in dem Fall die Eltern haften. Dies gilt aber nur dann, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind. Dies wird immer nach Einzelfall entschieden.
Grundsätzlich werden Schäden nur dann durch die Haftpflichtversicherung übernommen, wenn die Eltern in dem Fall die Aufsichtspflicht verletzt haben. Viele Eltern möchten aber nicht, dass Geschädigte die Kosten dann selbst tragen müssen. Es ist bei einem Versicherungsvergleich wichtig zu beachten, ob die Haftpflichtversicherung auch die Schäden übernimmt, die durch nicht deliktfähige Kinder entstanden sind.
Die Absicherung von deliktfähigen Kindern
Werden Kinder älter, gelten sie auch irgendwann als deliktfähig. Eine Absicherung muss daher erfolgen. Dies ist aber nicht in jeder Haftpflichtversicherung der Fall. Wer eine Single-Versicherung abgeschlossen hat, muss diese aktiv in eine Familienversicherung ändern, wenn ein Kind geboren wird. Nur dann besteht auch ein Anspruch darauf, dass durch die Kinder entstandenen Schäden durch die Versicherung übernommen werden. Besteht Unsicherheit darüber, ob eine Absicherung der Kinder in der Versicherung integriert ist, sollte dies im direkten Gespräch geklärt werden.
Vergleich der Versicherungen sorgt für das beste Angebot
Der Vergleich von Versicherungen ist die wichtigste Grundlage dafür, dass sich das beste Angebot finden lässt. Dies gilt für eine PKV für Referendare ebenso, wie für eine Rechtschutzversicherung und eine Haftpflichtversicherung. Für den Vergleich spielen nicht nur die Kosten eine Rolle, sondern vor allem die Leistungen, die durch die Versicherung angeboten werden. Geht es um eine Absicherung der Kinder ist darauf zu achten, dass die Schadensübernahme auch dann integriert ist, wenn der Schaden durch das Kind verursacht wurde.