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Lehrerhaftpflicht. Worauf bei der Diensthaftpflichtversicherung achten?

Die Haftpflichtversicherung für Lehrer oder auch Diensthaftpflicht ist unfassbar wichtig – keine Frage. Doch was macht eine gute Lehrerhaftpflicht aus? Wir von haftpflichtversicherung.com haben mal recherchiert und tragen hier wichtige Punkte in Sachen Lehrerhaftpflicht zusammen. (Quelle: haftpflichthelden Blogbeitrag)

Diese Dinge sollten bei der Lehrerhaftpflicht berücksichtigt werden

Nicht jeder, wird die Muße haben sich mit all dem Kleingedruckten und all den Paragraphen in Sachen Lehrerhaftpflicht zu befassen. Doch sollten auch Laien in Sachen Haftpflicht einiges berücksichtigen bevor sie eine Diensthaftpflicht abschliessen. So sind es die folgenden Faktoren, die beim Abschluss der Versicherung geprüft werden sollten:

Schlüssel verloren – in der Haftpflicht inkludiert?

Ein Lehrer verfügt zwangsläufig über Schlüssel zu den Klassenräumen oder gar der Turnhalle. Wenn der Schlüsselbund nun verloren geht, kann es es richtig ärgerlich werden und Schlösser müssen wohl ausgetauscht werden. Hier ist es meist nicht damit getan, dass der Schlüssel nachgemacht wird, denn die Schlösser zu Turnhalle und Klassenzimmer müssen gewechselt werden. Kein teurer Spaß, den der Lehrer oder die Lehrerin gewiss nicht privat tragen möchte. In diesem Sinne sollte also darauf geachtet werden, dass die Schlüsselversicherung einen Schlüsselverlust seitens Lehrer/in abdeckt

Internet – Schäden versichert?

Die Schlüsselversicherung kommt meist ein jedem in den den Sinn, wenn es um die richtige Haftpflicht für Lehrer geht. Die Notwendigkeit eines entsprechender Haftpflichtschutzes in Sachen Internet wird meist unterschätzt. Doch können Schäden wie zum Beispiel ein Virus, den ich durch mein Surfen in der Mittagspause in der Schule verbreite, weit teurer als gar ein Schlüsselverlust werden. So sollte beim Abschluss einer Lehrerhaftpflichtversicherung auch das Thema Internet in Betracht gezogen werden.

Der klassische Schaden durch ein Missgeschick macht auch vor Lehrern nicht Halt

Auch Lehrer sind nicht perfekt. So kann auch ein Lehrer mal einen Schaden an Schulgegenständen verursachen. So kann der Kaffee auf dem Rechner Landen, der Kopierer vom Tisch fallen oder Beamer runterfallen. Klassische Beispiele für Schäden, die schnell mal verursacht werden. Wohl dem, dessen Haftpflicht für Schäden am Arbeitsplatz, also in der Schule aufkommt.

Das Ehrenamt und die Aufsichtspflicht

Freiwilliges Helfen sollte nicht mir Risiken verbunden sein. ist es aber, wenn man nicht an die Haftpflicht für derartige Aktivitäten gedacht hat. In diesem Sinne sollten auch Lehrer, die nicht selten auch freiwillig im Einsatz sind, auch an die Absicherung bei ehrenamtlichen Tätigkeiten denken, um bei Schadensersatzansprüchen von Dritten auf der sicheren Seite zu sein. Selbiges gilt für die Aufsichtspflicht, die vielleicht – obwohl zuletzt genannt –  der wichtigste Punkt, den es in Sachen Haftpflicht zu klären gilt, ist. So kann auf dem Schulhof oder beim Ausflug bei all den Kindern schnell etwas passieren. Leider muss ein Unfall nicht immer „nur“ eine Wunde am Knie sein. In diesem Sinne sollten Lehrer ihre Haftpflicht auf Diensthaftpflicht Schutz prüfen, um sicher zu gehen.

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