Haushaftpflicht – Wer braucht sie und was deckt sie ab?

Hausbesitzerhaftpflicht

Die Haushaftpflicht deckt, wie der Name schon sagt, alle Schäden rund um das Haus ab. Hierbei ist zu unterscheiden, ob es sich um die bewohnte Immobilie oder vermietetes Wohneigentum handelt.

In diesem kurzen Beitrag erhältst Du Antworten auf die folgenden Fragen:

Um welche Schäden geht es überhaupt bei der Haushaftpflicht?

Welche Versicherung bezahlt bei Schäden rund um die selbstbewohnte Immobilie?

Was für eine Versicherung benötigt man für vermietete Immobilien?

Was bezahlt eine Haushaftpflicht nicht?

Macht eine Haftpflicht Selbstbeteiligung Sinn?

Jeder Haus- und Grundbesitzer trägt die Verantwortung für die Sicherheit seiner Immobilie und seines Grundstücks. Haus- und Grundbesitzer sind für Schäden verantwortlich, die durch die Vernachlässigung von Pflichten aus dem Eigentum resultieren.

Haushaftpflicht – Hierfür wird sie benötigt

Grundsätzlich geht es um alle Schäden, die aus der Verletzung der Pflichten als Haus- und Grundbesitzer hervorgehen.

Hier die drei wichtigsten Pflichten:

  • Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eis im Winter
  • Verkehrssicherung und Instandhaltung für Dach und Aufbauten (z.B. Satellitenschüsseln)
  • Kontrolle von Bäumen auf morsche und gebrochene Äste

Kommen fremde Personen (Personenschaden) oder fremdes Eigentum (Sachschaden) durch die eigene Unachtsamkeit zu Schaden, haftest Du als Eigentümer des Grundstücks bzw. der Immobilie.

Beispiel: Ein Dachziegel fällt vom Hausdach und fällt jemandem auf den Kopf. Für diesen Personenschaden (Kosten für Arzt und Krankenhaus).

Baum umgestürzt – wer zahlt bei einem Baumschaden?

Hier ein weiteres Beispiel, nach dem häufig gefragt wird.

Baumschaden nach Sturm

Fällt ein Baum durch zu heftigen Wind auf ein benachbartes Haus und verursacht dabei einen Schaden, dann gilt meist die folgende Regel:

  • Bei einer Windstärke von über 6 bezahlt die Wohngebäudeversicherung des geschädigten Immobilienbesitzers. Denn bei nur schwachem Wind hat der Grundbesitzer, auf dessen Eigentum der Baum stand, keine Pflichtverletzung begangen.
  • Bei einer Windstärke unter 6 kann der Geschädigte den Grundbesitzer haftbar machen. Denn bei schwachem Wind fällt kein Baum um, der regelmäßig geprüft und gepflegt wird.
Baumschaden nach Sturm – Besser eine Haushaftpflicht

Wie steht es bei der selbstgenutzten Immobilie?

Versicherung bei selbstgenutztem Eigentum

Für Schäden bei selbstgenutztem Eigentum kommt in der Regel die private Haftpflichtversicherung für Schäden auf. Dies gilt für die oben beschriebenen Schäden im Zusammenhang mit dem Haus.

Tipp: Hauseigentümer sollten in die Bedingungen ihrer Privathaftpflicht schauen, um sicher zu gehen.

Die meisten privaten Haftpflichtversicherungen enthalten den benötigten Schutz. Hier ein Beispiel der VHV Haftpflichtversicherung (Tarif Klassik Garant). Versichert ist:

  • Selbstbewohnte Wohneinheiten (Wohnung/Ein-/Zwei-/Mehrfamilienhaus) inklusive Vermietung (zwei Wohneinheiten bis 30.000 Euro Mietwert)
  • Selbstgenutztes Wochenend- oder Ferienhaus
  • Selbstgenutzter fest installierter Wohnwagen (gültig in Europa)
  • Unbebaute Grundstücke bis 10.000 qm in Europa inkl. Verpachtung

Mit solch einer privaten Haftpflichtversicherung benötigt man also keine extra Haushaftpflicht.

Haushaftpflicht bei vermieteten Immobilien

Die erste Frage, die sich Vermieter stellen müssen: Wie viele Immobilien werden vermietet und wie hoch ist Mietwert? Denn das oben genannte Beispiel zeigt, dass bei nur geringfügigen Vermietungen eventuell auch die Privathaftpflicht ausreicht.

Wenn nicht, dann wird eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht benötigt.

Natürlich kann man gewissen Verpflichtungen auf die Mieter oder auch einen Hausverwalter delegieren. Oft wird zum Beispiel über den Mietvertrag der Winterdienst auf den Mieter abgewälzt.

Doch auch Mieter können ihren Verpflichtungen manchmal nicht nachkommen. Und dann kann des für den Eigentümer teuer werden.

Achtung: Auch wenn Verkehrssicherungspflichten auf Mieter übertragen wurden, bleibt der Eigentümer gesetzlich haftbar.

Den Mieter in Regress nehmen

Kommen Mieter ihren Verpflichtungen nicht nach, können sie im Schadensfall natürlich in Regress genommen werden.

Das bedeutet der Eigentümer haftet zwar erst einmal (und muss für den Schaden gerade stehen). Aber er kann versuchen, den Schaden vom Mieter bezahlen zu lassen. Doch das bedeutet oft einen Rechtsstreit. Hier ist es gut, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat. Doch das ist ein anderes Thema.

Diese Leistungen erbringt eine Haushaftpflicht

Welche Leistungen kann man im Schadensfall erwarten?

Grundsätzlich deckt die Versicherung alle Schäden ab, die durch die Vernachlässigung von Verkehrssicherung und Instandhaltung entstanden sind. Dies sind:

  • Personenschäden (zum Beispiel Kosten für Arzt und Krankenhaus)
  • Sachschäden (beschädigtes Eigentum)
  • Vermögensschäden (zum Beispiel Verdienstausfall nach Personenschaden)

Diese Schäden können teuer werden.

Daher sollte die Deckungssumme ausreichend kalkuliert werden. Die gängigen Tarife am Markt umfassen meist Leistungen zwischen 10 und 50 Millionen Euro.

Tipp: Wir meinen, lieber ein paar Euro mehr und auf Nummer sicher gehen. Eine Deckungssumme von 25 oder 50 Millionen Euro ist nicht verkehrt.

Meist inklusive – der passive Rechtsschutz

Eine gute Haushaftpflicht beinhaltet in der Regel auch einen passiven Rechtsschutz.

Dieser hilft, wenn Schadensersatz oder Forderungen gegen den Eigentümer geltend gemacht werden. Bevor geleistet wird, prüft die Versicherung, ob die Forderung überhaupt gerechtfertigt ist. Ist sie das nicht, wehrt die Versicherung die Ansprüche ab. Hierfür benötigt man keine eigene Rechtsschutzversicherung.

Was eine Haushaftpflicht nicht beinhaltet

Eine Haushaftpflicht beinhaltet keine Leistungen für Schäden, die durch höhere Gewalt an der Immobilie entstehen. Das heißt die Versicherung bezahlt nicht den Schaden des Eigentümers.

Hierfür wird eine Wohngebäudeversicherung benötigt (siehe Beispiel zum Baumschaden oben)

Des weiteren bezahlt die Versicherung nicht bei mutwillig herbeigeführten Schäden. Auch wenn der Eigentümer seinen Pflichten dauerhaft nicht nachkommt, bezahlt die Versicherung nicht. Passieren zu viele Schäden, kann der Versicherer die Versicherung auch einseitig kündigen.

Lohnt sich eine Haftpflicht Selbstbeteiligung?

Die Antwort auf diese Frage lautet auf jeden Fall JA. Hierzu haben wir einen eigenen Beitrag verfasst. In diesem haben wir uns zum Einen mit dem Preisvorteil einer Selbstbeteiligung beschäftigt. Zum Anderen nennen wir fünf weitere Gründe für eine Selbstbeteiligung.

Wir dieser Post hilfreich?
[Total: 1 Average: 5]